Ratgeber für Getränkelieferanten

E-Rechnungspflicht für Getränkelieferanten

Die E-Rechnung wird im deutschen B2B-Geschäft zur Pflicht. Was das für liefernde Betriebe bedeutet, ab wann welche Fristen gelten und wie Sie sich unkompliziert vorbereiten – kompakt erklärt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (ein Hybrid aus PDF und eingebettetem XML). Wichtig: Ein einfaches PDF oder eine eingescannte Papierrechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, weil die Daten dort nicht strukturiert vorliegen.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Umstellung erfolgt stufenweise. Der grobe Fahrplan für inländische B2B-Umsätze:

  • •Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch liefernde Betriebe.
  • •Bis Ende 2026: Übergangsfrist – klassische Papier- oder PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiter versendet werden.
  • •Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
  • •Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle Unternehmen.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht konkret für Ihren Betrieb?

Wer Gastronomie, Betriebe oder Privatkunden mit Getränken beliefert, stellt täglich Rechnungen – und muss diese künftig als E-Rechnung erzeugen und archivieren können. Für Ihren Betrieb heißt das: weg von der PDF- und Papierrechnung, hin zu einem Prozess, der XRechnung bzw. ZUGFeRD automatisch aus der Bestellung erzeugt. Manuelles Abtippen oder das nachträgliche Umwandeln von PDFs skaliert im Tagesgeschäft nicht.

Wie Dein Lieferant Sie dabei entlastet

Mit dem Bestellportal für Getränkelieferanten entsteht die E-Rechnung direkt aus dem Bestellvorgang: Ihre Kunden bestellen digital, Sie bestätigen und liefern, und zu jeder Lieferung werden Lieferschein und E-Rechnung automatisch erzeugt – strukturiert, revisionssicher archiviert und ohne doppelte Erfassung. So erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht, ohne Ihren Ablauf umzukrempeln.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ist ein PDF, das ich per E-Mail verschicke, schon eine E-Rechnung?

Nein. Ein klassisches PDF ist ein reines Bild- bzw. Textdokument für das menschliche Auge und enthält keine strukturierten Daten. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes muss dem Format nach der Norm EN 16931 entsprechen – in Deutschland vor allem XRechnung oder ZUGFeRD. Auch eine eingescannte Papierrechnung erfüllt die Anforderung nicht. Wenn Sie Firmen oder Privatkunden mit Getränken beliefern, sollten Sie Ihre Rechnungen daher aus einem strukturierten Format erzeugen.

Ab wann muss ich als Getränkelieferant E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen und verarbeiten müssen alle Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gilt eine Staffelung: Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 dann alle Unternehmen. Bis Ende 2026 dürfen Sie mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die gesetzliche Vorgabe. XRechnung ist ein reines XML-Format, in dem die Rechnungsdaten ausschließlich maschinenlesbar vorliegen. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Es kombiniert eine sichtbare PDF-Ansicht mit einem eingebetteten XML-Datensatz, sodass die Rechnung zugleich für Menschen lesbar und für Software auswertbar ist. Für die Erfüllung der Pflicht können Sie beide Wege nutzen.

Wie erfülle ich die E-Rechnungspflicht ohne zusätzlichen Aufwand?

Der einfachste Weg ist, die E-Rechnung direkt aus dem Bestellvorgang entstehen zu lassen, statt sie nachträglich manuell zu erzeugen oder PDFs umzuwandeln. Über ein digitales Bestellportal bestellen Ihre Kunden selbst, und zu jeder bestätigten Lieferung werden Lieferschein und E-Rechnung automatisch im richtigen Format erstellt und revisionssicher archiviert – ganz ohne doppelte Erfassung im Tagesgeschäft.

Bestellungen und E-Rechnung in einem Vorgang

Testen Sie das digitale Bestellportal für Getränkelieferanten – kostenlos bis 10 Bestellungen im Monat.

Wir verwenden technisch notwendige Cookies für den Betrieb der Anwendung. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir zusätzlich Google Analytics (Nutzungsanalyse) und Google Ads (Marketing) ein. Details in der Datenschutzerklärung.