Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16.08.2026
Betreiber der Plattform „Dein-Lieferant.de“ ist die Kontial GmbH, Ostlandstraße 31, 90556 Cadolzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Skubacz (nachfolgend „Kontial“). Diese Bedingungen gliedern sich in zwei Teile: Teil A regelt das Verhältnis zwischen Kontial und dem Betrieb (Getränke-Lieferbetrieb), der die Plattform als Software-as-a-Service nutzt. Teil B enthält die Nutzungsbedingungen für die Kunden des Betriebs, die das Bestellportal verwenden.
Teil A – Nutzungsbedingungen für Betriebe (SaaS)
1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software-Plattform „Dein-Lieferant.de“ (die „Plattform“) durch Kontial gegenüber Getränke-Lieferbetrieben („Betrieb“).
1.2 Der Betrieb nutzt die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet in Teil A nicht statt.
1.3 Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Betriebs wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kontial ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Begriffe: „Kunde“ ist der Abnehmer des Betriebs (Unternehmen, Vereine, Privathaushalte), der über das Bestellportal bestellt. „Mandant“ ist der abgegrenzte Datenraum eines Betriebs. „Tarif“ ist das vom Betrieb gebuchte Leistungspaket nach Maßgabe des jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses (Beiblatt), derzeit Starter, Business und Unlimited.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Kontial stellt dem Betrieb die Plattform über das Internet als Software-as-a-Service zur Nutzung bereit. Die Software wird auf der Infrastruktur von Kontial bzw. deren Auftragnehmern betrieben; eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib (Kauf) findet nicht statt.
2.2 Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif (Ziffer 4) und umfasst je nach Tarif insbesondere:
- Bestellportal mit Wunschliefertermin für Kunden;
- Auftragsannahme, -bestätigung, Mengen-/Ersatzänderung und Ablehnung durch den Betrieb;
- Lieferplanung nach Liefertagen und Gebieten;
- kundenspezifische Preise (Rabatt in Prozent oder Festpreis);
- Daueraufträge;
- Erfassung der Lieferung mit Ist-Mengen und Unterschrift sowie Erstellung des Lieferscheins;
- Erstellung von Rechnungen und E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) – optional auf dem Briefpapier des Betriebs;
- Auswertungen;
- Export der E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD als ZIP über einen Zeitraum).
2.3 Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Tarifübersicht auf der Plattform. In Vertriebsunterlagen dargestellte Funktionen sind keine Beschaffenheitsgarantie.
2.4 Kontial ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernnutzen (Bestellabwicklung, Lieferschein, Abrechnung) erhalten bleibt und dem Betrieb die Änderung zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs teilt Kontial mit angemessener Frist mit; Ziffer 17 bleibt unberührt.
3. Vertragsschluss und Registrierung
3.1 Der Betrieb registriert sich unter Angabe wahrheitsgemäßer, vollständiger Daten. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Zugangs durch Kontial oder mit der ersten Bereitstellung des Zugangs zustande.
3.2 Der Betrieb hält Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen Zugriff Dritter und informiert Kontial bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Für Handlungen über seinen Zugang ist der Betrieb verantwortlich, solange er den Missbrauch zu vertreten hat.
3.3 Der Betrieb hält seine Stammdaten (insb. Anschrift, Rechnungs- und Bankdaten) aktuell.
4. Tarife und Leistungsumfang
4.1 Die jeweils buchbaren Tarife (derzeit Starter, Business und Unlimited), ihr Leistungsumfang, etwaige Zusatzleistungen (z. B. digitaler Lieferschein und E-Rechnung als buchbarer Zusatz, in höheren Tarifen enthalten) sowie die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis (Beiblatt), das auf der Plattform veröffentlicht ist. Preise verstehen sich je Monat und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Tarife, Leistungsumfänge und Preise können variieren; Änderungen richten sich nach den Ziffern 6.6 und 17.
4.2 Der Betrieb kann jederzeit in einen höheren Tarif wechseln (Upgrade); der höhere Leistungsumfang steht ab Freischaltung zur Verfügung. Der Wechsel aus dem Tarif „Starter“ in einen kostenpflichtigen Tarif setzt voraus, dass zuvor ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat (Ziffer 6.2) erteilt wurde. Bei einem Tarifwechsel wird die Differenz anteilig verrechnet; für die anteilige Berechnung wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) setzt voraus, dass der Betrieb die Grenzen des niedrigeren Tarifs bereits einhält (z. B. die Zahl der Kunden oder Benutzer zuvor entsprechend reduziert hat). Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Downgrade nicht möglich. Der Downgrade wird zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam.
5. Starter-Tarif (kostenlos) und Testnutzung
5.1 Der Tarif „Starter“ wird ohne Entgelt bereitgestellt und ist im Funktionsumfang gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Ziffer 4) beschränkt (u. a. begrenzte Zahl an Kunden und Benutzern, keine E-Rechnung).
5.2 Kontial kann den kostenlosen Zugang je Mandant über die Administration aktivieren und jederzeit beenden oder einschränken, ohne dass es hierfür eines Grundes bedarf. Kontial wird eine Beendigung mit angemessener Vorankündigung (in der Regel 14 Tage in Textform) ankündigen, damit der Betrieb seine Daten exportieren kann (Ziffer 16).
5.3 Für den kostenlosen Tarif bestehen keine Verfügbarkeits- oder Reaktionszusagen (kein SLA). Kontial übernimmt für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen nur die eingeschränkte Haftung nach Ziffer 14.5.
5.4 Ein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Bereitstellung besteht nicht. Kontial ist berechtigt, Konditionen und Grenzen des kostenlosen Tarifs mit Wirkung für die Zukunft anzupassen; Ziffer 17 gilt.
5.5 Kontial kann einzelnen Betrieben einen zeitlich befristeten kostenlosen Zugang zu einem sonst kostenpflichtigen Tarif einräumen (Freizeitraum). Nach Ablauf setzt sich das Vertragsverhältnis zu den regulären Konditionen des jeweiligen Tarifs fort, sofern der Betrieb nicht vorher kündigt oder in einen anderen Tarif wechselt. Kontial weist rechtzeitig vor Ablauf auf den Übergang hin.
5.6 Wird ein zunächst unentgeltlicher Zugang (Starter-Tarif oder befristeter Freizeitraum) in einen kostenpflichtigen Tarif überführt, gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen zu Preisen und Zahlung (Ziffer 6).
6. Preise und Zahlung
6.1 Die Vergütung für kostenpflichtige Tarife ist monatlich im Voraus fällig. Für Abrechnungs- und Verrechnungszwecke (z. B. bei einem Tarifwechsel) wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt. Es fällt keine Einrichtungsgebühr an.
6.2 Der Einzug des Abo-Entgelts erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Betrieb erteilt hierzu ein SEPA-Firmen- bzw. -Basislastschriftmandat zugunsten von Kontial (Gläubiger-ID wird im Mandat mitgeteilt). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Betrieb sorgt für Deckung des Kontos.
6.3 Kommt eine Lastschrift mangels Deckung oder aus vom Betrieb zu vertretenden Gründen zurück, trägt der Betrieb die hierdurch entstehenden Rücklastschriftkosten in tatsächlicher Höhe.
6.4 Gerät der Betrieb mit der Zahlung in Verzug oder wird das SEPA-Mandat widerrufen bzw. eine Lastschrift zurückgezogen, kann Kontial den Zugang sperren; die Sperrung erfolgt spätestens 14 Tage nach dem Rückzug bzw. der Rücklastschrift. Bestehende Daten des Betriebs bleiben während der Sperre gespeichert; Ziffer 16 bleibt unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.5 Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Gesetzliche Ansprüche des Betriebs bleiben unberührt.
6.6 Preisanpassungen für kostenpflichtige Tarife kündigt Kontial mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Monatsende in Textform an. Der Betrieb kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
7. Zahlung der Kundenbestellungen
7.1 Die Zahlung der Bestellungen erfolgt unmittelbar an den Betrieb, insbesondere bei Übergabe bzw. Abholung der Ware oder nach gesonderter Vereinbarung mit dem Betrieb (z. B. per Überweisung anhand des auf der Rechnung abgedruckten GiroCode/QR-Codes). Eine Online-Bezahlung über die Plattform findet nicht statt.
7.2 Zahlungsempfänger der Kundenzahlungen ist ausschließlich der Betrieb, nicht Kontial. Kontial ist an dem zwischen Betrieb und Kunde geschlossenen Liefervertrag und an der Zahlung nicht als Vertragspartei beteiligt, ist nicht Zahlungsdienstleister und schuldet keine Auszahlung.
8. Rolle der Plattform; Verhältnis zum Endkunden
8.1 Kontial stellt ausschließlich die technische Plattform bereit. Der Liefervertrag über Getränke und Waren kommt allein zwischen dem Betrieb und seinem Kunden zustande. Kontial ist weder Verkäufer, Lieferant, Vermittler noch Erfüllungsgehilfe des Betriebs gegenüber dessen Kunden.
8.2 Für Preise, Produktangaben, Verfügbarkeit, Lieferung, Gewährleistung, Rechnungsstellung, Pfand und Leergut sowie die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (u. a. Preisangaben-, Lebensmittel-, Jugendschutz- und Steuerrecht) gegenüber seinen Kunden ist allein der Betrieb verantwortlich.
8.3 Lieferscheine und Rechnungen werden im Namen und auf Rechnung des Betriebs und auf dessen Briefpapier erzeugt. Der Betrieb ist für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit dieser Dokumente verantwortlich; Kontial stellt lediglich die technische Erzeugung bereit.
9. Pflichten und Verantwortlichkeit des Betriebs
9.1 Der Betrieb ist für die von ihm eingestellten Inhalte (u. a. Logo, Briefpapier, Produkt- und Preisdaten, Kundendaten, Notizen) verantwortlich und stellt sicher, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
9.2 Der Betrieb räumt Kontial das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zur Erbringung der vertraglichen Leistungen zu speichern, zu verarbeiten und – etwa auf Lieferschein, Rechnung und im Bestellportal – darzustellen.
9.3 Der Betrieb wird die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen und die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform nicht beeinträchtigen.
9.4 Bei Telefonbestellungen erfasst der Betrieb Bestellungen für anrufende Kunden selbst. Für die Richtigkeit dieser Erfassung und eine etwaige Zustimmung des Kunden ist der Betrieb verantwortlich.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Support
10.1 Kontial betreibt die Plattform mit branchenüblicher Sorgfalt und strebt für kostenpflichtige Tarife eine hohe Verfügbarkeit im Jahresmittel an (ausgenommen Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Kontial). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit ausdrücklich in Textform (z. B. gesondertes SLA) vereinbart.
10.2 Planbare Wartungsarbeiten führt Kontial möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt sie bei absehbar spürbaren Einschränkungen mit angemessener Frist an.
10.3 Support wird per E-Mail an eine von Kontial benannte Adresse geleistet. Für den kostenlosen Tarif besteht kein Anspruch auf Support innerhalb bestimmter Reaktionszeiten.
10.4 Support-Einsicht: Kontial kann Bestellungen und Kundendaten eines Mandanten nur einsehen, wenn eine Support-Anfrage offen ist und der Absender den zugehörigen Code nennt. Mit Schließen der Anfrage endet die Einsicht. Jeder Zugriff wird protokolliert. Der Betrieb willigt in diese anlassbezogene und protokollierte Einsicht zum Zweck der Störungsbehebung ein.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Kontial verarbeitet personenbezogene Daten, die der Betrieb im Rahmen der Nutzung einstellt (insb. Kunden- und Bestelldaten), ausschließlich weisungsgebunden zur Vertragserfüllung. Insoweit ist Kontial Auftragsverarbeiter des Betriebs i. S. v. Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierüber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der diesen Bedingungen in datenschutzrechtlichen Fragen vorgeht.
11.2 Mandantentrennung: Die Daten der Betriebe werden je Mandant logisch getrennt gespeichert. Ein Betrieb erhält keinen Zugriff auf Daten anderer Betriebe. Bestellt ein Kunde bei mehreren Betrieben, bleiben Bestellungen, Preise und Notizen je Betrieb getrennt; die Information, dass ein Kunde bei mehreren Betrieben bestellt, ist nur Kontial, nicht dem einzelnen Betrieb zugänglich.
11.3 Für die Verarbeitung eigener personenbezogener Daten des Betriebs (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten) ist Kontial eigenständig Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von Kontial.
12. Nutzungsrechte an der Software
12.1 Kontial räumt dem Betrieb für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.
12.2 Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben bei Kontial bzw. deren Lizenzgebern. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Dekompilierung (über die gesetzlich zwingenden Fälle hinaus) oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
13. Gewährleistung
13.1 Kontial gewährleistet, dass die Plattform während der Laufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im Wesentlichen aufweist. Da die Bereitstellung mietrechtlichen Charakter hat, gilt für kostenpflichtige Leistungen das Mietmängelrecht mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist.
13.2 Der Betrieb zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Kontial beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, auch durch Bereitstellung von Umgehungslösungen oder Updates.
14. Haftung
14.1 Kontial haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kontial nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Die Haftung nach Ziffer 14.2 ist der Höhe nach auf die vom Betrieb in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Kontial haftet nicht für den Inhalt oder die Durchführung der Lieferverträge zwischen Betrieb und Kunde (Ziffer 8) und nicht für die Zahlung zwischen Betrieb und Kunde (Ziffer 7).
14.5 Für unentgeltlich erbrachte Leistungen (Starter-Tarif oder befristeter Freizeitraum) haftet Kontial nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Ziffer 14.1; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
14.6 Datensicherung: Kontial erstellt regelmäßige Sicherungen im Rahmen des Plattformbetriebs. Der Betrieb bleibt gehalten, für ihn wichtige Daten über die bereitgestellten Exportfunktionen (Ziffer 16) zusätzlich zu sichern. Bei einem von Kontial zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Betrieb zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
14.7 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kontial.
15. Laufzeit und Kündigung
15.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten monatlich zum Monatsende kündbar, sofern kein abweichender Zeitraum gesondert vereinbart ist. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
15.2 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Kündigungsfunktion in der Plattform).
15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Kontial liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegendem, trotz Abmahnung fortgesetztem Verstoß gegen Ziffer 9.
15.4 Kontial kann den kostenlosen Tarif nach Maßgabe von Ziffer 5.2 beenden.
16. Datenexport und Datenlöschung bei Vertragsende
16.1 Während der Laufzeit und für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende kann der Betrieb seine Daten über die bereitgestellten Exportfunktionen abrufen (u. a. E-Rechnungen als XRechnung/ZUGFeRD im ZIP-Export über einen Zeitraum).
16.2 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 16.1 löscht Kontial die Daten des Betriebs, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen (z. B. Protokolle nach Ziffer 10.4, Abrechnungsunterlagen) entgegenstehen.
17. Änderungen dieser Bedingungen
17.1 Kontial kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Marktverhältnisse, Weiterentwicklung der Plattform) erforderlich ist und der Betrieb hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
17.2 Änderungen teilt Kontial mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Betrieb nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist Kontial in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Betrieb, kann jede Partei zum geplanten Inkrafttreten kündigen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Kontial.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.